Abhol- und Lieferprinzipien:

I. Verbotene Gegenstände: Brennbare, explosive, ätzende, giftige, radioaktive und illegale Gegenstände dürfen nicht abgeholt und geliefert werden.

 

II. Eingeschränkte Gegenstände:

1. Maße und Gewicht:

Besondere Hinweise: Für SF Zeitlich begrenzende Lieferung müssen die entsprechenden Anforderungen an Gewicht und Abmessungen eingehalten werden.

 

2. Beschränkungen der Luftfahrt: Flüssige, pastöse und pulverförmige Lebensmittel in der kommerziellen Originalverpackung dürfen per Luftfracht geliefert werden, z. B. Milchpulver, Kaffeepulver, Pflegeprodukte und Mineralwasser usw. in der Originalverpackung. Andere flüssige, pastöse und pulverförmige Artikel ohne kommerzielle Originalverpackung können nur auf dem Luftweg befördert werden, nachdem der Bericht über den sicheren Transport von Waren am Ursprungsflughafen vorgelegt und eingereicht wurde.

 

3. Chemische Produkte: Mit Ausnahme von täglichen chemischen Produkten (z. B. Zahnpasta, Gesichtsreiniger, Flüssigwaschmittel und Kosmetika) muss für andere chemische Produkte ein Sicherheitszertifikat ausgestellt werden, das dann zusammen mit den Produkten nach der Sicherheitsbestätigung versendet wird. Sollten diese Gegenstände auf dem Luftwege  müssen befördert werden, muss der Bericht über den sicheren Transport von Waren vor dem Versand am Ursprungsort eingereicht und registriert werden.

 

4. Lebende Tiere: Lebende Tiere, außer behaarten Krabben, Weichschildkröten und Hummer, dürfen nicht abgeholt oder geliefert werden.

 

5. Batterien:

①Abhol- und Lieferstandards für den Luftverkehr:

Prüfberichte: Prüfberichte wie der UN38.3-Test und der 1.2 m-Falltest müssen zur Verfügung gestellt werden;

Einreichung: Sendungen können erst ausgeliefert werden, nachdem die Originalversion des Prüfberichtes vorgelegt und bei der Flughafensicherheit registriert wurde.

Verpackung: Die Sendungen müssen in einem kommerziellen Paket sein. Jegliches elektronische Produkt muss maximal mit zwei Batterien ausgestattet sein. Die Batterie muss getrennt vom Gerät versiegelt und verpackt sein. Elektronische Produkte, deren Batterie nicht entfernt werden kann, müssen ausgeschaltet sein.

② Batterien sind zur Abholung verboten: Die Abholung von Akkus von Motorrädern, Autos und Elektrofahrzeugen (einschließlich E-Bikes, Dreirädern und Kleinwagen) und Lithiumbatterien oder Power-Bänken mit einer Nennleistung über 100 WH (Watt/Stunde) ist verboten.


(6) Frische Produkte und Saisonfrüchte: Um die Qualität der transportierten Produkte zu gewährleisten, darf das Gewicht einer einzelnen Lieferung 5 kg für saisonales Früchte und Gemüse und 10 kg für behaarte Krebse nicht überschreiten. Bei Überschreitung wird die Sendung getrennt. Falls in bestimmten Bezirken besondere Anforderungen bestehen, hat die Überprüfung durch den Kurier Vorrang.


III. Beschreibungen: Artikel, die nicht unter den Artikelnamen gefunden werden, können grundsätzlich akzeptiert werden. Die Überprüfung durch den Kurier hat Vorrang.